Gibt es eine Winterreifenpflicht bei Mietwagen im Ausland?

Wer mit dem Mietwagen ins Ausland fährt, ist oft mit unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen europäischen Ländern hinsichtlich der Winterreifenpflicht konfrontiert. Doch wie ist die Regelung zur Winterreifenpflicht in den USA, Kanada, Schweiz , Österreich und Co.? Dieser Ratgeber deckt auf!

Winterreifenpflicht in den USA und Kanada


Wer in europäischen Ländern unterwegs ist, muss bei widrigen Verhältnissen auf den Straßen im Winterreifen mit einer größeren Profiltiefe am Mietwagen montiert haben. Die Winterreifenpflicht betrifft dabei das ganze Land, doch wer in Übersee z. B. USA oder Kanada einen Mietwagen fährt, sieht sich nicht einheitlichen Vorschriften gegenüber. Vor allem die USA haben hier je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften, die auf die individuellen geographischen Lagen der einzelnen Staaten zurück zu führen ist. Wer bei seinem Mietwagen in Amerika auf spezielle Winterreifen achtet, der sollte wissen, dass lediglich Reifen mit dem Schneeflockensymbol auch als solche anerkannt sind. In Kanada gibt es eine Winterreifenpflicht für die Provinz Quebec.

Winterreifenpflicht in Finnland, Norwegen und Dänemark


Es liegt auf der Hand, dass die nördlich gelegenen Staaten Finnland, Norwegen und Dänemark eine eher streng geregelte Winterreifenpflicht haben. Hier müssen zwischen Dezember und Ende Februar alle Verkehrsteilnehmer auf den Straßen Winterreifen aufgezogen haben. Die Mindestprofiltiefe muss bei jedem Auto drei Millimeter betragen. Etwas geringer liegt der Wert für Winterreifen in Island, wo lediglich eine Profiltiefe von 1,6 Millimeter vorgeschrieben ist. Der Zeitraum für die Winterreifenpflicht an jedem Kraftfahrzeug, insbesondere auch Mietwagen, beträgt hier zwischen 01. Dezember und 15. April. Während in Norwegen und Schweden ausländische Fahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind, gilt dies nicht für Mietwagen.

Winterreifenpflicht in Italien, Spanien oder Frankreich


Viele südeuropäische Länder wie Italien, Spanien oder Frankreich, haben aufgrund der klimatischen Verhältnisse keine generelle Winterreifenpflicht. Das bedeutet nicht, dass es nicht temporäre Regelungen gibt, die dann auch für Mietwagen gilt. In Italien müssen Autos, darunter auch Mietwagen, im Aosta-Tal zwischen 15., Oktober und 15. April mit Winterreifen unterwegs sein. Auch in Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht, doch kann hier mithilfe entsprechender Verkehrsschilder kurzfristig eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt werden, womit auch Mietwagen mit winterlicher Bereifung, die mindestens 2,5 Millimeter Profiltiefe aufweist, ausgestattet sein sollten.

Winterreifenpflicht in Ost- und Westeuropa


Wer in Albanien mit seinem Mietwagen unterwegs ist, benötigt eine entsprechende Ausrüstung zwar im Wagen, doch eine gesetzliche Vorschrift gibt es nicht.

Bulgarien und Estland wiederum schreiben ihren Straßenbenutzern sehr wohl Winterreifen vor, wobei es Bulgarien ausschließlich von den entsprechenden Straßenverhältnissen abhängig macht, während Estland eine temporäre Vorschrift hat. Hier müssen alle Autos, also auch Mietwagen, zwischen Dezember und März Winterreifen aufgezogen haben.

Für Verkehrsteilnehmer in Polen und Rumänien gibt es keine Winterreifenpflicht, doch ist aus eigenem Ermessen für gewisse Regionen eine entsprechende Bereifung auch bei Mietwagen zu empfehlen.

Belgien und Irland wiederum kennen keine generelle Winterreifenpflicht, ebenso wie Großbritannien. Auch die Nachbarländer Schweiz und Niederlande sehen hier keinen Grund zur gesetzlichen Vorschrift, doch gibt es gerade in diesen Ländern eine Empfehlung zur Winterbereifung bei winterlichen Fahrverhältnissen, die dann auch für Mietwagen gelten.

Österreich wiederum kennt sehr wohl eine Winterreifenpflicht, die temporär gilt. Und zwar genau zwischen 01. November und 15. April gilt es, bei entsprechenden Verhältnissen auf den Straßen auch über eine adäquate Bereifung zu verfügen. Während Verstöße hier mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet werden, werden Autofahrer, die aufgrund falscher Bereifung andere Verkehrsteilnehmer gefährden, strenger bestraft.