Versicherungsfragen zum Thema Mietwagen

Ein Mietwagen sorgt für Mobilität, wenn das eigene Fahrzeug defekt ist oder lediglich ab und an ein Fahrzeug benötigt wird. Um eventuelle finanzielle Schäden des Mietwagen-Ausleihers zu verhindern, kann der Mietwagen versichert werden. Im Rahmen der Kfz-Versicherung für Mietwagen gibt es zahlreiche Tarifkonstellationen und unterschiedliche Versicherungen für Mietwagen. Die unterschiedlichen Versicherungsarten bieten Versicherungsnehmern eine breite Auswahl und ermöglichen individuelle Vertragskonstellationen.

Folgende Versicherungen sind bei der Buchung eines Mietwagens wichtig:

  • So kann ein Mietwagen ohne Selbstbeteiligung versichert werden.
  • Auch ist der Mietwagen mit Selbstbeteiligung
  • oder mit einer Mietwagen Vollkasko zu versichern.
  • Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die Haftpflichtversicherung.
  • Fahren mehrere Personen in dem Mietwagen, so ist eine Personeninsassenversicherung Mietwagen sinnvoll.
  • Eine weitere Versicherungsvariante bietet die Mietwagen Teilkasko
  • oder die Mallorca Police, wenn der Mietwagen im europäischen Ausland gemietet wird.
  • Zudem kann jeweils die Deckungssumme individuell gewählt werden, wenn der Mietwagen versichert wird.

Mietwagen ohne Selbstbeteiligung


Ein Mietwagen kann ohne Selbstbeteiligung versichert werden. Bei der Selbstbeteiligung handelt es sich um einen festgelegten finanziellen Betrag, der im Falle eines Schadens von dem Versicherungsnehmer selbst zu begleichen ist. Versicherungsnehmer können immer frei wählen, ob ein Mietwagen mit oder ohne Selbstbeteiligung versichert werden soll. Wird der Mietwagen ohne Selbstbeteiligung versichert, so kommen in einem Schadensfall keine Kosten auf den Versicherungsnehmer zu. Bei dem Vertragspassus “ohne Selbstbeteiligung” hat der Versicherungsnehmer keine finanziellen Leistungen zu bezahlen, auch wenn der Mietwagen beschädigt wurde. Die Versicherungsart “ohne Selbstbeteiligung” ist zwar in der Regel ein wenig teurer, kann aber im Schadensfall vor der Zahlung des Selbstbeteiligungsbetrages schützen. Ist der Versicherungsnehmer sicher, dass kein Schaden an dem Mietwagen zu befürchten ist, so muss nicht unbedingt eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.

Mietwagen mit Selbstbeteiligung


Wird der Mietwagen mit Selbstbeteiligung versichert, so leistet der Versicherte im Schadensfall einen festgelegten Betrag. Die Mietwagenversicherung mit Selbstbeteiligung setzt den Kostenrahmen fest, der im Schadensfall auf den Versicherungsnehmer zukommen kann. Dabei kann die Versicherung mit Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung individuell festgelegt werden. In der Regel werden die Beträge, die bei einer Versicherung mit Selbstbeteiligung zu zahlen sind, vertraglich vorgeschrieben. Die Summen der Versicherung mit Selbstbeteiligung können allerdings individuell festgelegt werden.

Mietwagen Vollkasko


Bei der Mietwagen Vollkasko haftet die Versicherung auch für Schäden, die am eigenen Mietwagen verursacht werden. Die Vollkasko bietet einen vollumfänglichen Schutz, auch wenn der Mietwagen ohne Beteiligung eines Dritten einen Schaden haben sollte. Die Vollkasko zahlt auch die Schäden am Mietwagen, die aus einem Unfall resultieren, der seitens des Fahrers des Mietwagens verursacht werden. Die Vollkasko leistet dann an den Unfallgegner und übernimmt auch die Schäden am Mietfahrzeug. Die Vollkasko bietet den größten Schutz vor eventuellen Schäden an dem Mietwagen. Wer ganz sicher gehen möchte, dass keine Kosten entstehen können, falls der Mietwagen einen Unfall hat, dem bietet die Vollkasko einen sehr umfangreichen Schutz. Die Vollkasko haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die seitens des Versicherungsnehmers verursacht werden.

  • Die Vollkasko kann in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden. Zum einen gibt es die Vollkasko ohne Selbstbeteiligung. Bei dieser Art der Vollkasko muss der Versicherungsnehmer keine Kosten selbst bezahlen. Wenn die Vollkasko ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde.
  • Im Unterschied zu der Vollkasko ohne Selbstbeteiligung existiert die Vollkasko mit Selbstbeteiligung. In diesem Fall wird bei Vertragsabschluss ein Betrag festgeschrieben, der seitens des Versicherungsnehmers zu zahlen ist, wenn das Fahrzeug, das Vollkasko versichert ist einen Schaden aufweisen sollte.

Versicherungsnehmer haben immer die Wahl zwischen der Vollkasko mit und ohne Selbstbeteiligung.

Mietwagen Teilkasko


Die Mietwagen Teilkasko ist ein zusätzlicher Versicherungsbaustein, der im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. Die Teilkasko haftet in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel bei Fahrzeugdiebstahl oder Einbruch. Die Teilkasko bietet also einen weiteren Schutz als die Haftpflichtversicherung, jedoch einen geringeren als die Vollkasko.

Haftpflichtversicherung Mietwagen


Bei der Haftpflichtversicherung für einen Mietwagen handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, ohne die das Fahrzeug keine Zulassung erhält. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden an dem vom Versicherungsnehmer beschädigten Miewagen ab. Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Basisversicherung, die für die verursachten Schäden an anderen Fahrzeugen haftet. Die Haftpflichtversicherung leistet ausschließlich für Schäden, die anderen zugefügt werden. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind keine Schäden am eigenen Fahrzeug beinhaltet.

Verfügt das Mietfahrzeug lediglich über eine Haftpflichtversicherung, so sind die eventuellen Schäden seitens des Entleihers zu begleichen. Die Haftpflichtversicherung bietet zwar für andere Verkehrsteilnehmer einen Schutz, allerdings bietet die Haftpflichtversicherung für eigene Schäden keinen Schutz. Die Haftpflichtversicherung ist vornehmlich zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer gesetzlich vorgeschrieben, denn so können alle Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, dass jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung aufweisen muss. Die Haftpflichtversicherung dient also in erster Linie dem Unfallgegner und schützt diesen vor finanziellen Ausfällen.

Personeninsassenversicherung Mietwagen


Werden in dem Mietwagen mehrere Personen transportiert, so bietet sich eine Personeninsassenversicherung an. Die Personeninsassenversicherung leistet für Unfallfolgen der Personen und deckt dabei alle Personen ab, die sich zum Zeitpunkt des Unfallereignisses im Mietwagen befunden haben. Die Personeninsassenversicherung schützt die Mitfahrer vor finanziellen Schäden, Ausfällen und haftet auch für Unfallfolgen, die auch als “Spätfolgen” bezeichnet werden. Durch die Personeninsassenversicherung werden zum einen die Insassen des Mietwagens geschützt und zum anderen der Fahrer, der den Mietwagen steuert. Durch die Personeninsassenversicherung haben Insassen einen breiten Schutz im Falle eines Unfalls.

Deckungssumme Mietwagen


Die Deckungssumme bei einem Mietwagen gibt den maximalen Betrag an, der seitens der Versicherung zu zahlen ist, wenn es zu einem Unfall kommen sollte. Die Deckungssumme kann in verschiedenen Höhen abgeschlossen werden. Zudem umfasst die Deckungssumme auch Aufwendungen, die seitens der Unfallgegner anfallen können. Die Deckungssumme ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Zudem kann die Deckungssumme individuell festgelegt werden.

Während die Deckungssumme in Deutschland mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden beträgt, sind es in der Türkei nur rund 421.000 Euro und 17.000 Euro.

In Spanien stünden Automieter mit dem Haftpflichtangebot des Vermieters dagegen unter Umständen viel besser da als in anderen Ländern. Die gesetzliche Mindestdeckung liege dort bei 70 Millionen Euro für Personenschäden und 15 Millionen Euro für Sachschäden.

Mallorca Police


Bei der Mallorca Police handelt es sich um eine Versicherungsleistung, die gezahlt wird, wenn der Mietwagen im Ausland gemietet wurde. Die Mallorca Police ist eine Klausel, die im Rahmen der Haftpflichtversicherung Vertragsbestandteil ist. Die Mallorca Police setzt eine Mindestdeckungssumme fest, die bei mindestens 250.000.00 Euro pro Person und Unfall liegen muss. Die Mallorca Police ist zwar im europäischen Ausland obligatorisch, doch variieren die Deckungssummen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme wie in Deutschland gibt es oft bei ausländischen Versicherern nicht. Die deutsche Mallorca Police ist also fast immer Vertragsbestandteil, wenn eine Haftpflichtversicherung für einen Mietwagen abgeschlossen wird, der auch im Ausland gefahren werden soll.