Häufig gestellte Fragen zum Thema Mietwagen-Buchung

Wer ist beim Mietwagen für die Winterreifenpflicht verantwortlich?

Sowohl in Deutschland wie auch in weiten Teilen des europäischen Auslands gilt eine Winterreifenpflicht, je nach Land können hier unterschiedlichste Regelungen greifen (mehr dazu hier). Grundsätzlich gilt jedoch: Die Winterreifenpflicht umfasst Privat-PKW ebenso wie Mietwagen und wer den Verkehr aufgrund mangelnder bzw. falscher Bereifung aufhält oder gar in einen Unfall verwickelt ist kann dafür haftbar gemacht werden. Diese Pflicht bezieht sich jedoch in der Regel immer auf den Fahrer, nicht auf den Fahrzeughalter.

Die meisten großen Autovermietungen bieten in den Hauptwintermonaten einen Großteil ihrer Flotte mit Winterreifen, den sogenannten „Matsch und Schneereifen“ an. Diese sind gekennzeichnet durch ein M+S auf den Reifen. Einen gesetzlichen Anspruch hat der Mieter hierauf allerdings nicht. Grundsätzlich ist also der Mieter dafür verantwortlich, dass sein Mietwagen die richtige Bereifung erhält, wenn sie nicht schon bereits aufgezogen wurde, und ist außerdem in der Auskunftseinholungspflicht, bedeutet, er ist verpflichtet sich eigenverantwortlich zu erkundigen.

Wer seinen Mietwagen grenzübergreifend nutzt sollte sich außerdem an die jeweiligen Landesregelungen halten.

Deutschland: An winterliche Straßenverhältnisse gebunden (man sagt, von Oktober bis Ostern)
(Nord) Italien: 15. Oktober – 15. April
Mailand: 15. November – 15. März
Österreich/Slowakei: Vom 1. November bis 15. April ab Schneefall
Schweiz/Frankreich/Tschechien: Keine (einzeln beschilderte Straßen ausgenommen)
Finnland: 1. Dezember – 28. Februar
Schweden: 1. Dezember – 31. März

Welche Versicherungen sind für einen Mietwagen nötig?

Wie auch beim Privat-PKW sind eine Haftpflichtversicherung sowie eine (Voll-) Kaskoversicherung beim Anmieten eines Mietwagens ein absolutes Muss. Außerdem empfiehlt sich eine Diebstahlversicherung. Die meisten Mietwagen werden nicht ohne Abschluss eines Versicherungsschutzes ausgehändigt, lediglich Deckungssumme und Konditionen können sich unterscheiden.

Bei der Haftpflichtversicherung empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro. Bei grenzübergreifender Nutzung des Fahrzeugs sollte auch die u.U. gesetzliche Deckungssumme des jeweiligen Landes beachtet werden. Manche Fahrzeughalter sind bereits über Schutzbriefe, ihre KFZ-Versicherung oder ihre Kreditkarte ausreichend gedeckt – dies sollte vorab geprüft werden.

Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich ohne Selbstbeteiligung. Allerdings werden auch hier nicht ausnahmslos alle selbstverschuldeten Schäden übernommen – Glasschäden, Reifenschäden und Schäden am Unterboden sind oftmals ausgeschlossen. Alternativ und abhängig von den jeweiligen Konditionen kann auch eine Vollkasko mit Selbstbeteiligung gewählt oder generell auf diese verzichtet werden (nicht anzuraten).

Was ist die Kaution vor Ort und wie ist sie geregelt?

In den meisten Fällen wir bei der Anmietung eine Kaution vom Mieter verlangt. Dies geschieht in der Regel via Kreditkarte, wobei der Kautionsbetrag meist “geblockt” und erst im Schadensfall gebucht wird, in einigen Fällen (insbesondere bei kleineren Vermietern) aber auch bar hinterlegt. Die Kaution wird in jedem Fall erhoben, unabhängig von der abgeschlossenen Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Wurde eine Vollkasko- und/oder Diebstahlversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen erhält der Mieter im Schadensfall seine Kautionskosten vom Veranstalter zurück. Dieses Verfahren findet speziell dann Anwendung, wenn der Vermietervor Ort über keine eigene Fahrzeugflotte verfügt. Im Schadensfall gehen Sie somit zwar trotzdem in Vorleistung, bekommen den Betrag jedoch wieder erstattet. Ist das Fahrzeug mängelfrei zurückgegeben worden wird die Kaution unmittelbar vom Vermieter zurückerstattet oder via Kreditkartenrechnung wieder freigegeben. Im Schadensfall mit Selbstbeteiligung wird die Kaution fällig, und zwar in Höhe des Betrags der von der Versicherung nicht gedeckt/übernommen wird. Die Kaution entspricht daher für gewöhnlich der Höhe der Selbstbeteiligung lt. Versicherungspolice, die tatsächliche Abbuchung errechnet sich jedoch aus dem Schadenfalls und der Versicherungssumme.

Was ist eine Einwegmiete und kostet Sie mich extra?

Unter einer Einwegmiete versteht man die Anmietung eines Mietwagens, der nicht am Mietort sondern am Zielort zurückgegeben wird (One Way = ein Weg). Sie wird meist nur von großen Mietwagenfirmen sowie im Bereich der Flughafenmietwagen (teilweise auch von an Bahngesellschaften und Hotels angeschlossenen Mietwagenfirmen) angeboten und ist in Deutschland meist an eine Gebühr gekoppelt, jedoch nicht ausnahmslos. In Südeuropa ist die Einwegmiete indes häufig im Preis enthalten. Einwegmieten binden sich auch häufig an eine Mindestmietzeit von 3 oder mehr Tagen.

Ob eine Einwegmiete möglich, und ob diese mit Zusatzkostenkosten verbunden ist, ist von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich.

Wie alt muss ich für die Anmietung eines Mietwagens sein?

Das gesetzliche Mindestalter für die Anmietung eines Mietwagens beträgt 18 Jahre. In Fällen wie bspw. Umzugswagen, Anhängern und kleineren Transportern ist dies auch meist ausreichend, für einen PKW setzten die Vermieter häufig ein Mindestalter von 21 Jahren oder höher an. Mit der Altersbeschränkung auf 21 bzw. 23 Jahre will der Vermieter in Sachen Fahrpraxis sichergehen. In einigen Fällen wird bei besonders jungen Mietern sowie Fahranfängern auch eine Bescheinigung über die Unfallfreiheit gefordert, was meist jedoch nur versicherungstechnische Gründe hat. In beiden Fällen können Zusatzkosten auf den Mieter zukommen. Soll das Kfz grenzübergreifend benutzt werden können aber auch landesspezifische Regelungen zum Mindestfahralter eine Rolle spielen.

Bitte beachten Sie: Der Fahrzeugführer muss = der Mieter und der Eigentümer der Kreditkarte sein.

Welche Zusatzleistungen gibt es und kosten diese extra?

Zusatzleistungen sind optionale Leistungen und werden in der Regel ausnahmslos gesondert vereinbart und erhoben. Die Kosten hierfür sind allerdings sehr unterschiedlich und möglichst vorab zu klären. Die gängigste und häufigste Zusatzleistung ist der Zusatzfahrer. Sie bestimmt, dass ein zweiter Fahrer, der nicht der Mieter des Fahrzeugs ist, berechtigt den Mietwagen zu führen. Aus versicherungstechnischen Gründen muss ein Zusatzfahrer immer angemeldet werden, da im Schadensfall sonst keine Haftung übernommen wird.

Weitere Zusatzleistungen können bspw. Gepäckträger sein, Kindersitze oder die Fahrzeugzustellung am Zielort. Auch Winterreifen auf Wunsch und/oder Schneeketten zählen dazu, ebenso eine Endreinigung des Fahrzeugs durch den Vermieter und Rückführungen des Kfz aus dem Ausland bei One-Way-Buchungen. Sonderausstattungen am Fahrzeug selbst sind meist ebenso gesondert zu bezahlen, fallen aber nicht unmittelbar in die Zusatzleistungen.