Unfall mit dem Mietwagen: Was ist zu beachten?

Im Urlaub ist der Mietwagen ein treuer Begleiter, mit dem die Urlaubsregion auf unkomplizierte Weise entdeckt werden kann. Der Mietwagen lässt sich häufig über das Hotel bestellen oder er wird direkt bei der Autovermietung im Urlaubsort selbst gemietet. Anschließend können mit dem Mietwagen auch entferntere Sehenswürdigkeiten im Urlaubsland besucht werden. Doch was passiert, wenn auf diese Ausflügen ein Unfall mit dem Mietwagen passiert? Wie sollte sich ein Urlaub vorbereiten und welche Maßnahmen sind nach einem solchen Unfall zu treffen? Der folgende Text gibt eine Antwort auf die Frage, wie der Unfall mit einem Mietwagen problemlos abgewickelt werden kann.

Erste Schritte nach dem Unfall mit einem Mietwagen


In erster Linie muss nach einem Unfall mit dem Mietwagen selbstverständlich auf das Wohlergehen der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrsteilnehmer geachtet werden. Hierbei ist das Vorgehen wie in der Heimat, indem Unfallbeteiligte kontrolliert werden und die Unfallstelle abgesichert wird.
Ist der Unfall ohne Verletzte ausgegangen, sollte als Erstes die Polizei angerufen werden, selbst wenn keine anderen Unfallteilnehmer involviert sind. Nur die Polizei kann ein Protokoll über den Unfallablauf erstellen, die die Versicherung für den Mietwagen zwingend benötigt. Dabei der Polizei auf keinen Fall über die Schuldfrage des Unfalls Auskunft geben, da diese sich sonst schnell auf das Schuldeingeständnis berufen werden.
Fotos vom Unfall können anschließend bei Streitfällen helfen, sodass hiervon zahlreich Gebrauch gemacht werden sollte.
Der zweite Anruf erfolgt dann an den Verleihservice, dessen Nummer meist in den Ausleihunterlagen zu finden ist. Hier können weitere Schritte vereinbart werden, sowie die Absprache über ein Ersatzauto das dem Mieter zusteht.

Versicherungsverhältnisse entscheidend


Eine Versicherung ist in dem Preis für jeden Mietwagen eingeschlossen, allerdings stellt sich schnell die Frage, wie viel im Falle eines Unfalls tatsächlich bezahlt werden muss. Normalerweise kann davon ausgegangen werden, dass auf den Verursacher eine Selbstbeteiligung zukommen wird. Diese liegt meist zwischen 350 und 950 Euro unabhängig vom tatsächlichen Schaden. Von der Selbstbeteiligung kann sich ein Urlauber durch eine weitere Zuzahlung befreien, die allerdings mit bis zu 20 Euro am Tag recht teuer ausfällt.
Eine private Mietwagenversicherung ist hierfür eine lohnende Alternative, die anschließend die Kosten der Selbstbeteiligung übernimmt. Diese Versicherung ist sogar in einigen Gold- und Platinkreditkarten enthalten, was mit der jeweiligen Gesellschaft geklärt werden kann. Vor der Fahrt mit dem Mietwagen sollte der Fahrer auf jeden Fall die Ausschlüsse der Versicherung studieren, da es ansonsten teuer werden kann. Ist der Unfall selbst verschuldet und es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, so kann der Versicherungsschutz entfallen und der Mieter auf den Kosten sitzen bleiben. Daher sollte auf jeden Fall geprüft werden, was unter die grobe Fahrlässigkeit fällt. Häufige Kriterien sind Alkohol am Steuer, ein nicht eingetragener Fahrer oder die Benutzung von unerlaubten Straßen.

Checkliste für das Verhalten nach dem Unfall

  • 1. Unfallstelle absichern und Personen kontrollieren
  • 2. Polizei anrufen, nachdem eventuelle Verletzte versorgt wurden
  • 3. Fotos vom Mietwagen und dem Unfall machen
  • 4. Unfallprotokoll von der Polizei fordern
  • 5. Mietwagen-Service informieren
  • 6. Eventuell Ersatzwagen anfordern
  • 7. Versicherungsverhältnisse prüfen
  • 8. Selbstbeteiligung erstatten lassen, falls möglich